Stand: Dezember 2023
1. Allgemeines
1.1. Diese Bedingungen gelten für alle Gebrauchtfahrzeuge, die der Käufer von der KantnerThieme Germany GmbH (Verkäufer) kauft.
1.2 Erfüllungsort für alle aus diesen Bedingungen sich ergebenden Verpflichtungen der Parteien ist der Sitz des Verkäufers.
1.3 Ausschließlicher Gerichtsstand ist das für den Sitz des Verkäufers zuständige Gericht. Der Verkäufer behält sich jedoch vor, das für den Käufer sachlich und örtlich zuständige Gericht anzurufen.
1.4 Auf diese Bedingungen sowie ihre Auslegung und Durchführung ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts anzuwenden.
2. Vertragsabschluss / Übertragung von Rechten und Pflichten des Käufers
2.1 Der Käufer wird seine Bestellungen entsprechend der jeweils geltenden Vorgaben des Verkäufers abgeben.
2.2 Bestellungen des Käufers sind für ihn verbindlich, wenn sie nicht von dem Verkäufer innerhalb von drei Wochen aus sachlich gerechtfertigten Gründen abgelehnt werden (z. B. aufgrund von Produktionsengpässen, Nichtbaubarkeit von Bestellungen, fehlerhaften Bestellungen, fehlender Selbstbelieferung). Dem Käufer stehen aus der Ablehnung von Bestellungen keine Ansprüche zu.
2.3 Der Käufer erhält über die bestellten und lieferbaren Gebrauchtfahrzeuge eine Bestellbestätigung mit den erforderlichen Angaben. Die Bestellbestätigung ist unverzüglich nach Erhalt zu kontrollieren. Abweichungen von der Bestellung sind dem Verkäufer unverzüglich mitzuteilen. Wenn im Fall abweichender Bestellbestätigung nicht innerhalb einer Woche eine Mitteilung des Käufers erfolgt, gilt der Kauf auf der Grundlage der Bestellbestätigung als abgeschlossen.
3. Zahlung
3.1 Der Verkäufer verkauft die Gebrauchtfahrzeuge an den Käufer zu den vereinbarten Preisen. Vereinbarte Nebenleistungen (z. B. Überführungskosten) werden zusätzlich berechnet.
3.2 Mit der Bestellbestätigung erhält der Käufer von dem Verkäufer eine Rechnung zur sofortigen Bezahlung.
3.3 Zahlungen des Käufers sind sofort ohne jeden Abzug nach Zugang der Anzahlungsrechnung bzw. der Schlussrechnung fällig.
3.4 Die Zahlung erfolgt bargeldlos auf die von dem Verkäufer angegebene Kontoverbindung.
3.5 Vereinbaren die Parteien Zahlungsziele oder Teilzahlungen, so wird die gesamte Restschuld sofort fällig, wenn der Käufer mit einer vereinbarten Zahlung mehr als 14 Tage in Verzug ist, seine Zahlungen einstellt oder wenn über sein Vermögen das Insolvenzverfahren beantragt wird.
3.6 Bei nicht rechtzeitiger Zahlung zum Fälligkeitstermin gerät der Käufer in Zahlungsverzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Die gesetzlichen Verzugsregelungen bleiben hiervon unberührt.
3.7 Der Käufer ist zur Aufrechnung gegen Ansprüche des Verkäufers nur berechtigt, wenn und soweit seine Forderung unbestritten oder sein Gegenanspruch rechtskräftig festgestellt ist. Ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis beruht.
4. Lieferung und Lieferverzug
4.1 Liefertermine und Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind in Textform oder auf elektronischem Wege anzugeben. Lieferfristen beginnen mit Vertragsabschluss.
4.2 Dem Käufer stehen keine Ansprüche wegen Nichtlieferung oder verspäteter Lieferung zu, wenn die Unmöglichkeit oder Verspätung der Lieferung auf Umstände zurückzuführen ist, die nicht von dem Verkäufer verschuldet wurden, wie zum Beispiel Naturkatastrophen, höhere Gewalt, behördliche Anordnungen, Krieg, Aufruhr, Unterbrechung des Transportwesens, Schiffbruch, Streik, Aussperrung, Beschlagnahme, Blockade, Feuer, Pandemien, Zulieferungsengpässe usw.. Wird die Lieferung durch solche Umstände um mehr als vier Monate verzögert, steht es jedoch sowohl dem Verkäufer als auch dem Käufer frei, vom Kauf zurückzutreten.
4.3 Wird der Liefertermin aus anderen als den unter Ziff. 4.2. angeführten Umständen um mehr als sechzehn Wochen überschritten, kann der Käufer unter Festsetzung einer angemessenen Frist zur Nachlieferung vom Kauf zurücktreten und/oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen. Bei leichter Fahrlässigkeit des Verkäufers sind Schadensersatzansprüche des Käufers ausgeschlossen.
4.4 Die Haftungsbegrenzungen und Haftungsausschlüsse dieses Abschnitts gelten nicht für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
5 Abnahme
5.1 Der Käufer wird die bestellten Gebrauchtfahrzeuge am vereinbarten Platz zum angezeigten Termin abnehmen.
5.2 Im Falle der Nichtabnahme kann der Verkäufer von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch machen. Verlangt der Verkäufer Schadensersatz, so beträgt dieser 15 % des Kaufpreises. Der Schadenersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren Schaden nachweist oder der Käufer nachweist, dass ein geringerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist.
5.3 Die ordnungsgemäße Übergabe der Gebrauchtfahrzeuge wird durch die Beauftragten des Käufers mit Unterschrift bestätigt, sofern es sich nicht um eine Nachtanlieferung handelt.
6 Untersuchungs- und Rügepflicht
6.1 Der Käufer wird die Ware nach Anlieferung unverzüglich untersuchen. Mängel, die ohne Untersuchung offen zutage treten (z. B. Transportbeschädigungen, evidente Falsch- oder Minderlieferungen), wird der Käufer unverzüglich nach Anlieferung rügen. Mängel, die erst im Rahmen der gebotenen Untersuchung erkennbar sind, werden unverzüglich nach Abschluss der Untersuchung gerügt. Sonstige (d. h. verdeckte) Mängel werden unverzüglich gerügt, sobald sie erkannt werden.
6.2 Im Hinblick auf die vorstehenden Regelungen gilt die Rüge eines Mangels als unverzüglich, wenn sie innerhalb von zwei Wochen nach Erkennen bzw. Erkennbarkeit des Mangels erfolgt, sofern nicht im Einzelfall eine kurzfristigere Rüge geboten ist. Die Mängelanzeige kann schriftlich oder mündlich erfolgen.
6.3 Unterlässt der Käufer eine Rüge entgegen den vorstehenden Vorschriften, gilt die Ware als genehmigt.
6.4 Der Verkäufer kann sich nicht auf eine Verletzung der Rügeobliegenheit seitens des Käufers berufen, wenn die Mangelhaftigkeit des Kaufgegenstands auf Umständen beruht, die der Verkäufer kennt oder die ihm infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben sind.
7 Eigentumsvorbehalt
7.1 Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der dem Verkäufer aufgrund des Kaufvertrages zustehenden Forderungen Eigentum des Verkäufers. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen für Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer aus der laufenden Geschäftsbeziehung bis zum Ausgleich von im Zusammenhang mit dem Kauf zustehenden Forderungen. Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts steht das Recht zum Besitz der Zulassungsbescheinigung Teil II dem Verkäufer zu.
7.2 Auf Verlangen des Käufers ist der Verkäufer zum Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt verpflichtet, wenn der Käufer sämtliche mit dem Kaufgegenstand im Zusammenhang stehende Forderungen unanfechtbar erfüllt hat und für die übrigen Forderungen aus den laufenden Geschäftsbeziehungen eine angemessene Sicherung besteht.
7.3 Vor Begleichung des Kaufpreises ist der Käufer zur Weiterveräußerung im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Die aus dem Weiterverkauf gegen Dritte entstehenden Forderungen gehen zur Sicherung auf den Verkäufer über, ohne dass es einer besonderen Vereinbarung im Einzelfall bedarf. Der Käufer ist ermächtigt, diese Forderungen für Rechnung des Verkäufers einzuziehen. Der Verkäufer kann jedoch, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen ihm gegenüber nicht nachkommt, dem ihm auf Verlangen zu benennenden Dritten von dem Forderungsübergang Mitteilung machen und Zahlung an sich verlangen.
7.4 Jede Verpfändung oder Sicherungsübereignung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Gebrauchtfahrzeuge ist untersagt. Von Eingriffen Dritter auf diese Gebrauchtfahrzeuge ist der Verkäufer unverzüglich zu verständigen. Der Käufer trägt die Kosten für die Beseitigung des Eingriffs, soweit sie nicht anderweitig eingezogen werden können.
7.5 Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Gebrauchtfahrzeuge sind vom Käufer während der Dauer seines Besitzes gegen Beschädigung jeder Art und Verlust zugunsten des Verkäufers zu versichern.
7.6 Bei Zahlungsverzug des Käufers kann der Verkäufer vom Kaufvertrag zurücktreten. Hat der Verkäufer darüber hinaus Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung und nimmt er den Kaufgegenstand wieder an sich, sind Verkäufer und Käufer sich darüber einig, dass der Verkäufer den gewöhnlichen Verkaufswert des Kaufgegenstandes im Zeitpunkt der Rücknahme vergütet. Auf Wunsch des Käufers, der nur unverzüglich nach Rücknahme des Kaufgegen-standes geäußert werden kann, wird nach Wahl des Käufers ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger, z. B. von der Deutschen Automobil Treuhand GmbH (DAT), den gewöhnlichen Verkaufswert ermitteln. Der Käufer trägt die erforderlichen Kosten der Rücknahme und Verwertung des Kaufgegenstandes. Die Verwertungskosten betragen ohne Nachweis 5 % des gewöhnlichen Verkaufswertes. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer höhere Kosten nachweist oder der Käufer nachweist, dass geringere oder überhaupt keine Kosten entstanden sind.
8 Haftung für Sach- und Rechtsmängel
8.1 Der Verkauf der Gebrauchtwagen erfolgt unter Ausschluss jeglicher Sach- und Rechtsmängelansprüche.
8.2 Der Ausschluss nach Ziff. 8.1 gilt nicht für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des Verkäufers, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
8.3 Hat der Verkäufer aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet der Verkäufer beschränkt:
8.3.1 Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, etwa solcher, die der Kaufvertrag dem Verkäufer nach seinem Inhalt und Zweck gerade auferlegen will oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Kaufvertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Diese Haftung ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt.
8.3.2 Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des Verkäufers für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden.
8.3.3 Für die vorgenannte Haftungsbegrenzung und den vorgenannten Haftungsausschluss gilt Ziff. 8.2 dieses Abschnitts entsprechend.
8.4 Unabhängig von einem Verschulden des Verkäufers bleibt eine etwaige Haftung des Verkäufers bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt.
9. Haftung für sonstige Schäden
9.1 Sonstige Ansprüche des Käufers, die nicht in Ziff. 8 geregelt sind, verjähren in der regelmäßigen Verjährungsfrist.
9.2 Für sonstige Schadensersatzansprüche gegen den Verkäufer gelten die Regelungen in den Ziff. 8.2, 8.3 und 8.4 entsprechend.
9.3 Die Haftung des Käufers richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.